Haftungsbegrenzung

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt bis zu einem Höchstbetrag von  € 1.000.000,- bei Sachschäden sowie € 100.000,- bei Vermögensschäden für jeden Einzelfall. Davon unberührt bleibt die weitergehende Haftung.

  • a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

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